XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5c63a9b9-4dd2-47fb-be25-a5e0d5becec6
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche westlich Rüschweg sind Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Grundfläche von 300 m² zulässig. In den übrigen Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind die Gebäudefassaden vertikal zu gliedern.][§2 Nr.9 | In den Gewerbegebieten, die im Bereich der gekennzeichneten Umgrenzung von Bodenbelastungen liegen, sind Arbeits- und Lagerflächen, Stellplätze sowie Geh- und Fahrwege in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen. Das anfallende Oberflächenwasser soll gesammelt und einem Vorfluter zugeleitet werden.][§2 Nr.12 | Auf den nicht überbaubaren Flächen der Baugebiete entlang des Hein-Saß-Wegs und des Leegerwalls ist jeweils parallel zu den vorhandenen Straßenbäumen eine zweite Baumreihe im Achsabstand von circa 10 m zu pflanzen.]
gehoertZuBP_Bereich
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