XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5c8ed376-f573-4223-9115-23e45cbf8150
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5c8ed376-f573-4223-9115-23e45cbf8150
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_0ad328c3-0007-4fd8-ae4c-e28ae435463a]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_3c1e1a3c-0248-4ea1-8583-a2cc5ffd1fb2][XPLAN_XP_PPO_b557e9c7-0d08-43b0-b607-e7ef25d94c59][XPLAN_XP_PPO_0109ecc6-0787-4ee1-a3fa-61a46b782748][XPLAN_XP_PPO_6729807f-1d53-4746-9c29-fb702ec967f2][XPLAN_XP_PPO_fac816a8-07a7-482d-9f75-baec53007d74]
refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten außerhalb der Erhaltungsbereiche ist je Baugrundstück eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 300 m² als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten entlang der U-Bahntrasse FarmsenVolksdorf-Ohlstedt sind in einer Tiefe von 150 m parallel zur U-Bahntrasse, gemessen von der Plangebietsgrenze sowie entlang der Hauptverkehrsstraßen Farmsener Landstraße, Halenreie und Volksdorfer Damm in einer Tiefe von 70 m, gemessen von der Straßenmitte, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert