• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_5dadc4d2-6cee-4716-9532-72b63b945d60

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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen8
    xpPlanDate
    • 1996-02-27
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 11. April 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 85) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind fensterlose Fassaden sowie Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.6
    GRZ
    • 0.8
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_656b7607-9c82-4b77-8961-af291dc68474]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
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    • 1000
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    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
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    • GewerblicheBauflaeche
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    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet