[§2 Nr.1 | Im Vorhabengebiet sind nur Wohngebäude und eine Quartiersgarage zulässig.][§2 Nr.3 | Innerhalb des Vorhabengebiets kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone um bis zu 3,5 m auf einer Breite von jeweils höchstens 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Innerhalb des Vorhabengebiets kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Erker um bis zu 1 m auf einer Breite von jeweils höchstens 4,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen sind im Vorhabengebiet auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.10 | Im Vorhabengebiet sind mindestens 15 kleinkronige Bäume zu pflanzen.]
flaechenschluss
Ja
GRZ
0.5
Z
5
rechtsstand
1000
rechtsstandWert
Geplant
rechtscharakter
1000
rechtscharakterWert
Festsetzung BPlan
allgArtDerBaulNutzung
4000
allgArtDerBaulNutzungWert
Sonderbaufläche
sondernutzung
[Allgemein: Wochenendhausgebiet|Nutzung: Wohngebäude und Quartiersgarage]