XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_619438db-f991-4cb8-9ed2-56981d221063
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hoehenangabe
- [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: HBA|Höhe: 14]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Für Läden, die auf den Betrieb des Güterverkehrszentrums ausgerichtet sind (wie z.B. Verkauf von Reisebedarf und Autozubehör) ist auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Geschossfläche von insgesamt 400 m² sowie auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche eine Geschossfläche von insgesamt 500 m² zulässig.][§2 Nr.8 | In den mit „(1)" und „(2)" bezeichneten Gewerbegebieten sind mindestens 10 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche herzurichten und mit Bäumen und hochwachsenden Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m² Vegetationsfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen.]
gehoertZuBP_Bereich
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