XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_634b35a4-7f17-45e0-bb07-7228ee6b786e
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_634b35a4-7f17-45e0-bb07-7228ee6b786e
uuid
- 6331E942-C4A2-4187-B651-0DF872CF0F85
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_9d78fac7-d743-40a2-a8bf-f8dd9d7204a2]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_f9d8c4cf-4f35-4539-b362-8a0947b4dc02][XPLAN_XP_PPO_0a118ab7-d94a-4282-9f95-f7bd231696ed][XPLAN_XP_PPO_540c593d-dcc1-4d24-ab6c-340ad25f8607][XPLAN_XP_PPO_d94c04d0-e9b0-4027-99f2-95985c52b512]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den eingeschossigen Kerngebieten auf den Flurstücken 10118, 10126, 10129 und 10122 der Gemarkung Langenhorn sind nur Einzelhandelsbetriebe sowie Schänk- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen. Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Tiefgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen, die nicht unter Satz 1 fallen, werden ausgeschlossen. ][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Vordächer bis zu 3 m bei einer lichten Höhe von mindestens 3 m zulässig.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten mit Ausnahme der Flurstücke 7915 und 10092 sind fensterlose Außenwände von baulichen Anlagen sowie Fassaden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume und in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Die Belieferung der eingeschossigen Kerngebiete auf den Flurstücken 10118, 10126, 10129 und 10122 ist nur vom Eberhofweg über die Marktfläche zulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert