XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_639b33ca-ab3f-4d53-9592-ae3e7126d8ac
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_639b33ca-ab3f-4d53-9592-ae3e7126d8ac
xpPlanName
- Allermoehe21-Billwerder15
hoehenangabe
- [Höhenbezug: Absolut NHN|Bezugspunkt: Oberkante|Höhe: 2.5]
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_1d158c92-00cb-46fc-9f4c-5ea788a91ad1]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PTO_dca0a5f5-b04d-49b2-bd02-e12eb0b3f281][XPLAN_XP_PTO_26c2280d-580a-4810-a9f5-ec68aa8e7f6c][XPLAN_XP_PTO_f7d39584-a54e-4822-b8ec-2904d68dae0a][XPLAN_XP_PTO_fe4ccb7b-b0ce-46b8-b5d6-4100776eccc4][XPLAN_XP_PTO_212e8815-1ccf-4bea-8da0-09cc2d72b75c][XPLAN_XP_PTO_6618a4d4-d47b-4ed5-871e-5178e4910c67]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Für die Erschließung der Wohnbauflächen sind noch v/eitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit (A) gekennzeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.5 | Es kann eine Erhöhung bis zu den in Klammern gesetzten Zahlen der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert