XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_63ce2c05-3ca5-4781-ad3e-5b232f1ded1a
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- Eimsbuettel31-Rotherbaum7
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme des an der Agathenstraße liegenden Flurstücks 896 der Gemarkung Eimsbüttel, dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang der Schäferkampsallee und des Kleinen Schäferkamps sowie im Kerngebiet Altonaer Straße / Amandastraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Seiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert