• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_63fed91e-6b82-47b2-9b29-92fa46b3f7a2

    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_63fed91e-6b82-47b2-9b29-92fa46b3f7a2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne38
    xpPlanDate
    • 2017-01-10
    gliederung2
    • 1a
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2b741d28-9f62-4a2e-8d75-8515aded1034]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_8b554c56-fe28-48c0-b18b-7e38b51315c1][XPLAN_XP_PPO_c77f4582-2592-4307-a3bc-925977a8c9bc][XPLAN_XP_PPO_23f22123-5401-4d3a-ba1d-9620b8c201e3]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Wohngebieten sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.3 | Innerhalb der Wohngebiete können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone, Erker und Loggien um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | In dem reinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer „(1a)“ sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Für Tiefgaragen und deren Zufahrten kann die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,75 überschritten werden.][§2 Nr.12 | In dem reinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer „(1a)“ sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der nicht überbauten Grundstücksfläche mit Sträuchern und Stauden zu begrünen. Für je angefangene 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | In den Wohngebieten sind ebenerdige Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen haben in einem Abstand von 0,5 m zur Grundstücksgrenze zu erfolgen.][§2 Nr.18 | Die festgesetzten Flachdächer sowie Dächer von Garagen, Schutzdächer von Stellplatzanlagen und Fahrradhäusern sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und flächendeckend extensiv zu begrünen.][§2 Nr.22 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den Wohngebieten, den privaten Grünflächen und der Planstraße 1 das außerhalb des Plangebietes liegende Flurstück 1946 der Gemarkung Duvenstedt zu 33 v. H. zugeordnet.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachform: Flachdach]
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 1000
    dachformWert
    • Flachdach
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet