XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6418a6d6-0d41-4816-a3f6-d7c6779890b7
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche westlich Rüschweg sind Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Grundfläche von 300 m² zulässig. In den übrigen Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind die Gebäudefassaden vertikal zu gliedern.][§2 Nr.12 | Auf den nicht überbaubaren Flächen der Baugebiete entlang des Hein-Saß-Wegs und des Leegerwalls ist jeweils parallel zu den vorhandenen Straßenbäumen eine zweite Baumreihe im Achsabstand von circa 10 m zu pflanzen.]
gehoertZuBP_Bereich
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besondereArtDerBaulNutzung
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