• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_69e37687-e72f-4b21-8e36-d09fb7f19b36

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    • Lokstedt14
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen), gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind fensterlose Fassaden sowie Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m Breite beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.4 | In den Gewerbegebieten sind die Dachflächen mit einem mindestens 20 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau flächendeckend zu versehen und zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1
    GRZ
    • 0.3
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_14491bbe-154b-4973-ab15-734a221bf208]
    rechtsstand
    • 1000
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    • Geplant
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    • Festsetzung
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    • 3000
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    • GewerblicheBauflaeche
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    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet