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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im Mischgebiet auf den Flurstücken 1460 bis 1464 der Gemarkung Eidelstedt sind Wohnungen nur oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.4 | Auf den Flurstücken 1457, 1460 bis 1468, 1472 und 3846 kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhäuser bis zu 2,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet südlich der verlegten Elbgaustraße / westlich der Kieler Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Auf den Flurstücken 1457, 1460 bis 1468, 1472 und 3846 sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.22 | Die Bebauung im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet südlich der verlegten Elbgaustraße / westlich der Kieler Straße ist durch bis in die Dachzone hineingeführte Einschnitte, Höhenversätze oder Vorsprünge deutlich zu gliedern. Die Länge eines ungegliederten Fassaden- und Dachabschnittes soll 25,0 m nicht überschreiten.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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