XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d0dc7cc-be23-4562-bcc5-7060c85f8c18
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- Rahlstedt114-Farmsen-Berne32
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refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | In den Bebauungsquartieren mit den Ordnungsnummern (3) bis (27) ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände um bis zu 2,5 m auf einer Breite von jeweils maximal 6 m zulässig.][§2 Nr.10 | Entlang Scharbeutzer Straße, Rahlstedter Weg und Alter Zollweg sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie auf den Gemeinbedarfsflächen und in den Mischgebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.24 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den Bebauungsquartieren mit den Ordnungsnummern (3) bis (19) sowie (21) bis (27) die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert