XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6d7d0b26-6cf0-4913-9be4-e8c8253adee9
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten südlich der Straße Eidelstedter Brook und westlich der Holsteiner Chaussee sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume sowie im Gewerbegebiet entlang der Holsteiner Chaussee und der Bundesautobahn die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen im Wohngebiet sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen.]
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