XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6f47fe3c-c33e-4c3c-9538-0ea61d2b4645
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- [§2 Nr.3 | Auf der mit (A) bezeichneten Fläche des Kerngebietes dürfen im Keller und in den beiden ersten Vollgeschossen nur Stellplätze untergebracht werden. Die Außenwände der Obergeschosse zur Unterbringung von Stellplätzen sind als geschlossenes Bauwerk herzustellen; Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sichergestellt ist, daß keine Lärm- und Lichtbeeinflussungen für die benachbarte Bebauung entstehen.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.6 | Die Außenwände der Gebäude auf der mit (A) bezeichneten Fläche des Kerngebietes sowie die Außenwände der zur Parkanlage östlich der Straße am Schiffwasser geplanten Wohngebäude sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
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