XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6f4b37aa-3436-4fe2-8169-e4cd162b7eba
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_6f4b37aa-3436-4fe2-8169-e4cd162b7eba
uuid
- 8ADF4721-613A-4CA8-AF2B-B7588B6B1F68
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_d597c59d-5ade-47e0-be98-1699facc43a8]
refTextInhalt
- [§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume sowie in den Gewerbegebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.14 | In den Wohngebieten sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_8944c378-cdda-4932-849a-4ad0d616ae31]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert