[§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind die nach § 6 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung
zulässigen Einzelhandelsbetriebe,
Gartenbaubetriebe und Tankstellen sowie Vergnügungsstätten
im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung
sowie die nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Einzelhandelsbetriebe
mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten, die
zum Beispiel mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen
und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln
einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen,
Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf
handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.][§2 Nr.4 | Auf den Kerngebiets- und Mischgebietsflächen kann die
festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19
Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu einer
Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.7 | Entlang der Cuxhavener Straße sind Schlafräume zur
lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-
Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer
sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten
ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) am Tag
erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu
dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen
in Form von verglasten Vorbauten
(zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare
Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich
einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an
lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche
Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste
Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen,
dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine
Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht,
dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich am
Tag ein Beurteilungspegel von kleiner 65 dB(A) erreicht
wird. Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen –
hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sind in
den Kern- und Mischgebieten an der Cuxhavener Straße
durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung
an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten
nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender
Schallschutz an Außentüren, Fenstern,
Außenwänden
und Dächern der Gebäude durch bauliche
Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Für die Erschließung der Kern- und Mischgebiete sowie
der allgemeinen Wohngebiete an der Cuxhavener Straße
(nördlich des Retentionsgrabens) sind noch weitere örtliche
Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage
bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie
werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.13 | Im Kerngebiet und den Mischgebieten muss der Durchgrünungsanteil
auf den jeweiligen Grundstücken mindestens
20 v. H. betragen, diese Flächen sind mit Bäumen
und Sträuchern zu bepflanzen. Hierbei können die Flächenanteile
mit festgesetzten Erhaltungs- und Anpflanzungsgeboten
angerechnet werden.][§2 Nr.17 | Dächer von Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen
sind mit Flach- oder flachgeneigten Dächern mit einer
Dachneigung bis maximal 20 Grad und mit einem mindestens
8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und extensiv zu begrünen.][§3 Nr.4 | Einfriedigungen sind zu den öffentlichen Grünflächen
sowie zu den Verkehrsflächen ausschließlich als Laubgehölzhecken
(gemäß Pflanzliste) bis zu einer Höhe von
1,50 m herzustellen. Grundstücksseitig können Zäune zugelassen
werden, wenn diese in ihrer Höhe die Hecken nicht
überragen.]