• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7186189d-5e88-414c-a922-fc778fa79bd4

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    • Uhlenhorst17
    xpPlanDate
    • 2018-11-22
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone unzulässig. Eine Überschreitung der Baugrenzen ist für Vordächer bis zu einer Tiefe von 2 m und für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3,5 m zulässig. Vordächer, Balkone und Erker im Bereich von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,7 für bauliche Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) Tabelle 1, Zeile 4 (Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Technische Universität Hamburg) eingehalten werden.][§2 Nr.13 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Sträucher und Hecken auf Tiefgaragen muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen, für Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats auf einer Fläche von 12 m² mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Für Geh- und Fahrwege sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen vorgesehene Bereiche der privaten Grundstücksflächen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen als Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.7
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise