XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_73a54640-b4d3-4ad0-9196-975c020039c2
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_73a54640-b4d3-4ad0-9196-975c020039c2
uuid
- F4B4C36E-D59B-4831-A9DC-8D7BE9E01F1B
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_706abb94-7920-4ca4-82e9-e51ba3d4e084]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ferner sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen sowie Lagerhäuser und Lagerplätze) sowie Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ebenerdige Stellplätze für den Besucher- und Wirtschaftsverkehr können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Entlang der Bundesautobahn sind im Gewerbegebiet und im Kerngebiet die Aufenthaltsräume sowie im reinen Wohngebiet westlich Birkhahnweg die Wohn- und Schlafräume durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an den Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Werbeanlagen im Kerngebiet und im Gewerbegebiet, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen mit Ausnahme des Gewerbegebiets sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_7f439de3-8353-445b-9672-a663526e544a]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert