• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_73a54640-b4d3-4ad0-9196-975c020039c2

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    • 4.1
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    • Stellingen49
    xpPlanDate
    • 1998-09-03
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ferner sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen sowie Lagerhäuser und Lagerplätze) sowie Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ebenerdige Stellplätze für den Besucher- und Wirtschaftsverkehr können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Entlang der Bundesautobahn sind im Gewerbegebiet und im Kerngebiet die Aufenthaltsräume sowie im reinen Wohngebiet westlich Birkhahnweg die Wohn- und Schlafräume durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an den Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Werbeanlagen im Kerngebiet und im Gewerbegebiet, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen mit Ausnahme des Gewerbegebiets sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.2
    GRZ
    • 0.6
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7f439de3-8353-445b-9672-a663526e544a]
    rechtsstand
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    • Geplant
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    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
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    • GewerblicheBauflaeche
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    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise