XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7498ae70-b2e2-4c0d-973a-a83203c37e3a
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- [§2 Nr.4 | An der Straße Alsterglacis und an der Neuen Rabenstraße sind das Erdgeschoß und das darüberliegende Geschoß durch geeignete Fassaden- und/oder Fenstergestaltung zusammenzufassen. Das sechste Vollgeschoß ist an den Straßenrandseiten der Gebäude um mindestens 1 m zurückzusetzen.][§2 Nr.6 | Auf den Flurstücken 519, 1327 und 1328 der Gemarkung Rotherbaum sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.13 | Entlang der Warburgstraße und der Straße Alsterglacis sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwäden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
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