• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7647c251-d804-48a2-887c-f6146a126662

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    • 6.0
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    • BP_Plan
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    • Bergedorf113
    xpPlanDate
    • 2024-09-30
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    refTextInhalt
    • [§2 1. Satz 2 bis 3 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Verkaufsstätten im Gewerbegebiet zulässig, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert (v.H.) der mit den Betriebsgebäuden überbauten Fläche des jeweiligen Baugrundstücks, jedoch maximal 50 m² Verkaufsfläche je Betrieb umfassen.][§2 3 | Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für glücksspielorientierte Vergnügungsstätten mit Gewinnmöglichkeit wie Spielhallen, Wettbüros sowie für Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§2 4. | Im Gewerbegebiet sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, die das Wohnen in den Allgemeinen Wohngebieten nicht wesentlich stören.][§2 5. | Im Gewerbegebiet sind Störfallbetriebe sowie solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit nachgewiesen wird.][§2 9. | Im Gewerbegebiet darf die mit 16,5 m ü NHN festgesetzte Gebäudehöhe durch ein Nicht-Vollgeschoss um bis zu 4 m überschritten werden.][§2 23. | Im Gewerbegebiet sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 1 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet