XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_77cfe2ba-4b00-4c7a-a82f-cbbe3cc44f2c
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.4 | Die Bebauung auf den Flurstücken 484 bis 489 der Gemarkung Bergedorf ist zur Alten Holstenstraße giebelständig auszurichten. Die Dächer sind mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszubilden.]
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