[§2 Nr.3 | Im Kerngebiet an der Straße Alstertwiete sind Wohnungen oberhalb des sechsten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet an der Straße Alstertwiete auf den Flurstücken 109 bis 111, 113 und 155 der Gemarkung St. Georg-Nord ist das Staffelgeschoß ringsum um 1,5 m zurückzusetzen.]