XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7a404223-20fa-40f9-9670-31cec8fbf557
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refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | In den Wohngebieten sind die Dächer als Satteldach mit einer Neigung von mindestens 30 Grad auszubilden.][§2 Nr.5 | In den Wohngebieten sind bei Verblendung mit Vormauersteinen rote Ziegelsteine, bei Putzbauten helle Farbtöne zu verwenden. Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.][§2 Nr.7 | In den mit „(A)" bezeichneten Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
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