XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7ec9705c-f8ca-4dd3-b936-7f54cea50efc
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7ec9705c-f8ca-4dd3-b936-7f54cea50efc
hoehenangabe
- [Höhenbezug: relativGelaendeoberkante|Bezugspunkt: OK|Höhe: 12.5]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In dem mit „WA 1" bezeichneten allgemeinen Wohngebiet darf die Grundfläche des vierten Geschosses maximal 80 vom Hundert der Fläche des darunterliegenden Geschosses betragen.][§2 Nr.2 | In dem mit „WA 1" bezeichneten allgemeinen Wohngebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 überschritten werden; eine weitere Überschreitung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,7 ist zulässig, wenn die Auswirkungen der diese weitere Überschreitung verursachenden baulichen Anlagen auf die natürlichen Funktionen des Bodens geringfügig sind.][§2 Nr.6 | Auf dem Flurstück 5859 sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig; hiervon ausgenommen sind bis zu fünf oberirdische Stellplätze. Geringfügige Abweichungen von der Lage der Tiefgaragenzufahrt können unter Beachtung der Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze mit Ausnahme von Tiefgaragen-Zufahrten in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet ist das anfallende Niederschlagswasser auf den jeweiligen Baugrundstücken zu versickern.]
gehoertZuBP_Bereich
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besondereArtDerBaulNutzung
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