• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_806749ec-48df-4f25-8b64-184315ac774e

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_806749ec-48df-4f25-8b64-184315ac774e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten20
    xpPlanDate
    • 2001-07-18
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c5c2c174-a0f7-4ac3-97d3-f746b78a2695]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_a488d178-5716-4265-a55e-0f0abf70e480][XPLAN_XP_PPO_3de7094e-81b4-44ea-a72a-dfaccc3d04a7]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren, großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach §11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sowie Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.10 | Im reinen Wohngebiet ist für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Mischgebiet, in den Kerngebieten und den allgemeinen Wohngebieten ist für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.15 | Im Mischgebiet und in den Kerngebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, je 2m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Davon ausgenommen sind denkmalgeschützte Anlagen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GR
    • 2700
    GRUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet