XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_82f7e8d7-029f-48aa-8e77-f424641bdb38
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- [Höhenbezug: relativGehwegOberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 10]
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | Im reinen und in den allgemeinen Wohngebieten entlang der Stapelfelder Straße sind in einer Tiefe von 60 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet sind zusammengehörige Gebäudegruppen jeweils unter der Verwendung einheitlicher Materialien und Farben für Außenwände und Dachdeckung sowie in einer einheitlichen Dachform und Dachneigung zu errichten. Kellerersatzräume und Schuppen sind in einer einheitlichen auf die Wohngebäude abgestimmten Form und Farbgebung auszuführen.][§2 Nr.12 | In den Wohngebieten sind mindestens 15 vom Hundert (v. H.) der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.15 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem reinen Wohngebiet das außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befindliche Flurstück 6383 (Stellau) der Gemarkung Alt-Rahlstedt zugeordnet.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert