XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_841c2f95-e744-4735-b28c-314fa5b8127b
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_841c2f95-e744-4735-b28c-314fa5b8127b
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In dem Sondergebiet „Landschaftsbaubetrieb" ist nur ein Landschaftsbaubetrieb mit Kompostierungsanlage zulässig. Die Kapazität der Kompostierungsanlage wird mit einer Aufnahmekapazität von höchstens 5400 t (entspricht 12000 m³) pro Jahr festgesetzt.][§2 Nr.21 | Das Sondergebiet ist gegenüber den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft durch einen Stahlmattenzaun oder Gleichwertigem mit einer Höhe von bis zu 2 m über Gelände abzugrenzen.][§2 Nr.27 | Im Sondergebiet darf zur Einhaltung des für das Mischgebiet zulässigen Beurteilungspegels der flächenbezogene Schallleistungspegel von tags (6.00 bis 22.00 Uhr) Lr = 60 dB (A) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) Lr = 45 dB (A) nicht überschritten werden. Im Rahmen von Bau- und Nutzungsanträgen ist nachzuweisen, dass durch entsprechende Maßnahmen die Emissionswerte nicht überschritten werden.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_578b9707-5ecb-428e-8740-af858e9e002a]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert