[2.1 | In dem Sondergebiet „SO“ mit der Zweckbestimmung „Sportzentrum“ ist die Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen zulässig, die dem Betrieb eines Sportzentrums dienen. Oberhalb des zweiten Vollgeschosses sind auch nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sowie Anlagen für kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig.][2.6 | Gebäude, die keine Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO sind, sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen sowie auf der zeichnerisch dafür festgesetzten Fläche für Stellplätze zulässig.][2.8 | Im Sondergebiet „SO“ mit der Zweckbestimmung „Sportzentrum“ ist die Anbringung von zu öffentlichen Verkehrsflächen hin ausgerichteten Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und bis zu einer maximalen Höhe von 5 m, gemessen ab der Geländeoberfläche, zulässig.][2.10 | Sichtschutzmauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 m sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][2.11 | Die Beleuchtung von Werbeanlagen ist nur im Sondergebiet „SO“ mit der Zweckbestimmung „Sportzentrum“ zulässig.][2.12 | Im Sondergebiet „SO“ mit der Zweckbestimmung „Sportzentrum“ sind Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, durch geeignete Grundrissgestaltung an den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Soweit die Anordnung an den vom Straßenverkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][2.18 | Auf Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.][2.29 | An Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 500 m² sind an fachlich geeigneter Stelle je ein für den Star geeigneter Nistkasten, drei für den Haussperling geeignete Nistkästen sowie drei Fledermausspaltkästen anzubringen und dauerhaft zu erhalten.]