XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_85a2788b-c895-45b7-899f-e79e5c05bd18
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet und auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets sind im Blockinnenbereich ebenerdige Stellplätze und oberirdische Garagen unzulässig.][§2 Nr.11 | Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind im allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert