XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8604e02b-90b5-460f-9a37-26d209fbc915
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- [Nr. 2.2 | Die im Durchführungsplan bestimmte Bebauung auf den Flurstücken 268, 269 und 895 an der Höltystraße/Ecke Richterstraße kann erst ausgeführt werden, nachdem die Flurstücke 268 und 895 vereinigt und mit dem Eigentümer des Flurstücks 269 eine Hof- und Nutzungsgemeinschaft gebildet worden ist.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die
eingeschossige Ladenbebauung (L1g) 4,50 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Geschäftshaus- und der eingeschossigen Ladenbebauung (G1g, L1g) sowie der kellergeschossigen Garage (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.]
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- [XPLAN_BP_BEREICH_500bd90f-f8a2-4928-a223-c818657755b9]
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