XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8798cc32-8842-4c87-85ad-e8edd1a19698
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hoehenangabe
- [Höhenbezug: relativGelaendeoberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 10]
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_3657cfd0-0bca-45bd-9a54-583b6e15dbde]
wirdDargestelltDurch
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden die Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten entlang des Wellingsbüttler Weges sind die Wohn- und Schlafräume und in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.13 | In den Wohngebieten ist für je 500 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum sowie auf Grundstücken mit einer Fläche von unter 500 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert