XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8a0468f6-16de-4ff8-b1f4-e59c974ab71e
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten beiderseits der Bergstedter Chaussee sind, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, die Aufenthaltsräume in einer Tiefe von 50 m durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Schaffung eines ausreichenden Schallschutzes durch die in Satz 1 genannten Maßnahmen nicht möglich ist, muss darüber hinaus durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude ein ausreichender Schallschutz für Aufenthaltsräume gewährleistet werden.][§2 Nr.5 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile an der Bergstedter Chaussee sind gemeinsame Überfahrten mit den Vorderanliegern anzulegen.][§2 Nr.13 | Die Unterkante der Kellersohle von Kellergeschossen darf höchstens 1,5 m unter der vorhandenen Geländeoberfläche liegen. Kellergeschosse sind, mit Ausnahme der mit „(A)" bezeichneten Flächen, in wasserdichter Ausführung als „Weiße Wanne" herzustellen. Unterhalb der Kellersohlen sind, mit Ausnahme der mit „(A)" bezeichneten Flächen, fachgerecht gut durchlässige Flächenfilter aus Sand einzubauen.]
gehoertZuBP_Bereich
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