• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aa43e8b-d52c-480e-9d70-146fd40f2640

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    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Farmsen-Berne39
    xpPlanDate
    • 2025-07-08
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    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4df7aeca-cee8-4e30-bcc8-c79d90a85dfc]
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    refTextInhalt
    • [§ 2.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse weitere Geschosse unzulässig.][§ 2.3 | Im allgemeinen Wohngebiet können Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone um bis zu 1,50 m ausnahmsweise zugelassen werden. Für Terrassen können die Baugrenzen um bis zu 3 m überschritten werden. Überschreitungen der Baugrenzen sind unzulässig im Kronenbereich von zu erhaltenden Bäumen und Gehölzen.][§ 2.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahrwege, oberirdische Stellplätze sowie Feuer-wehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§ 2.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dächer von Hauptanlagen als geneigte Dächer mit unterschiedlichen Dachneigungen herzustellen. Im allgemeinen Wohngebiet ist auf den der Fläche mit Ausschluss von Nebenanlagen zugewandten Dachseiten eine Neigung von 10 bis 20 Grad und auf den abgewandten Dachseiten eine Neigung von 25 bis 35 Grad herzustellen.][§ 2.13 | Im allgemeinen Wohngebiet ist das Niederschlagswasser, sofern und soweit es nicht gesammelt und genutzt wird, über naturnah zu gestaltende, standortgerecht zu bepflanzende Rinnen, Mulden, Gräben oder Regenrückhaltebecken zurückzuhalten und in die öffentliche Vorflut abzuleiten. Die Bepflanzung ist zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Sofern und soweit eine oberirdische Rückhaltung nicht möglich ist, kann die Rückhaltung ausnahmsweise auch durch unterirdische Anlagen (zum Beispiel Mulden-Rigolen-Systeme, Rigolen) erfolgen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet