XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9046d254-0df4-4db7-b6e4-4b53626a11c4
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Auf der Vorhabenfläche sind nur Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.10 | Auf der Vorhabenfläche sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird der Vorhabenfläche eine etwa 5.600 m große Teilfläche des außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücks 964 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt zugeordnet.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_7deff7d6-2636-4470-95f2-c2169f8c2998]
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besondereArtDerBaulNutzung
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