XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_90bbeb26-1aed-4957-8cf1-352ec97b0e91
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den Allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten an den Straßen Bergstedter Kirchenstraße ab Hausnummer 36 in Richtung Ost, Wohldorfer Damm in der ersten Baureihe und dem Lottbeker Weg ab Hausnummer 158 in Richtung Süd sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | Auf der Baufläche des Flurstückes 1005 darf die Unterkante der Kellersohle von Kellergeschossen höchstens 1,5 m unter der vorhandenen Geländeoberfläche liegen. Kellergeschosse sind in wasserdichter Ausführung als „weiße Wanne" herzustellen. Unterhalb der Kellersohlen sind gut durchlässige Flächenfilter aus Sand fachgerecht einzubauen. In dem mit „(C)" und „(F)" gekennzeichneten Bereich auf dem Flurstück 1005 sind Keller ausgeschlossen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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