• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9315cc68-7205-475d-9609-4e4f21040de5

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9315cc68-7205-475d-9609-4e4f21040de5
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    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Alsterdorf22-Winterhude22
    xpPlanDate
    • 2017-09-08
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: Relativ Gelände-Oberkante|Bezugspunkt: Gebäudehöhe|Höhe: 35.5]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7095e396-5c84-4ba7-99a1-60b281172090]
    wirdDargestelltDurch
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Betriebshof Öffentlicher Personennahverkehr“ sind Verwaltungsgebäude, Wartungs- und Werkstattgebäude, Tankstellen, überdachte und nicht überdachte Fahrzeugabstellanlagen, Wasserstofflagerungs- und Wasserstoffproduktionsanlagen, Parkhäuser und Stellplatzanlagen mit den notwendigen Fahrflächen, Unterwerke sowie U-Bahn-Betriebsanlagen zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet „Betriebshof Öffentlicher Personennahverkehr“ ist ein Überschreiten der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,6 durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062), bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet sind Busabstellanlagen mit einer Überdachung herzustellen, ausgenommen hiervon sind Flächen der Werkstattabstellung.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(K 1)“ und „(K 2)“ bezeichneten Flächen des Sondergebiets sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente LEK weder tags (6 Uhr bis 22 Uhr) noch nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) über schreiten.Teilfläche LEK, Tag [dB(A)] LEK, Nacht [dB(A)] K 1 54 37 K 2 52 35 Für die folgenden angegebenen Richtungen erhöht sich das Emissionskontingent LEK für die Flächen (K 1) und (K 2) in den Tag- und Nachtzeiträumen um folgendes Zusatzkontingent: Richtungssektor für Teilflächen (Bezugspunkt: x = 3568047; y = 5942626) Sektor A zw. 0°/49° (0° im Norden rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB] Tag Zusatzkontingent [dB] Nacht K 1 6 15 K 2 8 20 Richtungssektor für Teilflächen (Bezugspunkt: x = 3568047; y = 5942626) Sektor B zw. 49°/133° (0° im Norden rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB] Tag Zusatzkontingent [dB] Nacht K 1 6 3 K 2 8 13 Richtungssektor für Teilflächen (Bezugspunkt: x = 3568047; y = 5942626) Sektor C zw. 133°/278° (0° im Norden rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB] Tag Zusatzkontingent [dB] Nacht K 1 6 13 K 2 8 15 Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691: 2006-12, Abschnitt 5 (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin; Auslegestelle: TU Hamburg-Harburg, Universitätsbibliothek sowie Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek TWI). Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.][§2 Nr.8 | Auf den zur östlichen privaten Grünfläche gewandten Fassadenseiten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 8 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.15 | Im Sondergebiet ist eine Gesamt-Mindestfläche von 15.000 m² Dachbegrünung auf Gebäuden und Überdachungen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen. Alternativ sind Wiesenflächen auf offenem Boden herzustellen.][§2 Nr.16 | Im Sondergebiet sind Fahrwege in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.17 | Ebenerdige Stellplätze für Pkw sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.18 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Sondergebiet und den privaten Grünflächen – ausgenommen die private Grünfläche Dauerkleingärten – folgende außerhalb des Plangebietes liegende Flächen zugeordnet werden: Teile des Flurstücks 9904, Gemarkung Langenhorn, Bezirk Hamburg-Nord und Teile des Flurstücks 9908, Gemarkung Kirchwerder, Bezirk Bergedorf sowie die Flurstücke 14/3, 186/14, 187/14 und Teile der Flurstücke 14/5, 15/1, 15/5 und 16/1 der Gemarkung Tensfeld, Flur 5, in der Gemeinde Tensfeld, Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.][§2 Nr.19 | Im Sondergebiet sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln zum Beispiel in Form von Natrium- Niederdruck-, Natrium-Hochdruck- oder LED-Lampen auszustatten. Die Leuchtanlagen sind staubdicht auszuführen und nach oben und zu den inneren und äußeren Grünflächen hin abzuschirmen oder so herzustellen, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 2100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Sonstiges Sondergebiet
    sondernutzung
    • [Allgemein: Sondergebiet andere Nutzungen|Nutzung: Betriebshof Öffentlicher Nahverkehr]