XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_938c2ad0-1eb3-48df-9700-1f71e4ea7067
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refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet sind als Einfriedigungen von Grundstücken nur Hecken oder Knickwälle zulässig.][§2 Nr.6 | Entlang der Lemsahler Landstraße sind auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß füir diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
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