XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9562b511-25ab-4b1c-88b5-47c7c5d2c2cc
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refTextInhalt
- [§2 Nr.16 | Im Mischgebiet sind bauliche Anlagen außerhalb der Baugrenzen unzulässig.][§2 Nr.17 | Im Mischgebiet sind die Außenwände von baulichen Anlagen in rotem bis rotbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen; für Nebengebäude ist Putz oder Holzverblendung zulässig.][§2 Nr.18 | Im Mischgebiet dürfen Dachaufbauten, Zwerchgiebel und Einschnitte, wie zum Beispiel Gauben und Loggien, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht.][§2 Nr.19 | Im Mischgebiet sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen, Reetdächer sowie begrünte Dächer zulässig. Für Nebenanlagen sind auch andere Dacheindeckungen zulässig. Glänzende Dachziegel sind unzulässig.][§2 Nr.28 | Im Mischgebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,2 für Gartenbaubetriebe und sonstige Gewerbebetriebe bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 überschritten werden.]
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