XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9b663ba6-aa4d-4967-a8af-ae1c0f749278
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundriss-gestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist auf ebenerdigen Stellplätzen nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Stellplätze sind darüber hinaus in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.]
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