• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9cf694c9-b818-4eb6-b1e9-ec9c818f8027

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord11
    xpPlanDate
    • 2015-12-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b962b029-5745-49f1-af97-010edf142a4e]
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Baugebieten sind in den mit „(a)“ bezeichneten Flächen Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.4 | In den Baugebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 1,5 m zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen.][§2 Nr.5 | In den Baugebieten sind die Dachflächen als Flachdächer oder als flachgeneigtes Dach mit bis zu 10 Grad Neigung zu errichten. Technische Aufbauten (zum Beispiel Haustechnik, Solaranlagen) sind ausnahmsweise bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig.][§2 Nr.6 | Die festgesetzten Grundflächenzahlen von 0,3 bis 0,32 im allgemeinen Wohngebiet dürfen für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis 0,6 überschritten werden.][§2 Nr.8 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers sind neu zu errichtende Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Beim Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung, die nicht mit erneuerbaren Energien erzeugt wird, sind mindestens 30 vom Hundert (v. H.) des Jahreswarmwasserbedarfs auf der Basis erneuerbarer Energien zu decken. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach den Sätzen 1 und 2 kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), zuletzt geändert am 24. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1789, 1790), in der jeweils geltenden Fassung den Wert von 15 kWh je m² Nutzfläche nicht übersteigt. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach den Sätzen 1 und 2 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Ebenerdige Stellplätze für den Besucherverkehr können ausnahmsweise zugelassen werden. Die Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen müssen inklusive Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.12 | Für die Erschließung der Baugebiete können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.13 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | In den Wohngebieten sind die Haupterschließungswege gebäudeseitig und die Hauszugänge einseitig mit Hecken zu begrünen. Es sind Heckenpflanzen der Gehölzart Hainbuche in einer Pflanzhöhe von mindestens 125 cm zu verwenden; je Meter sind mindestens vier Pflanzen zu setzen.][§2 Nr.15 | In den Wohngebieten und der Fläche für Gemeinbedarf ist für je angefangene 1.000 m² Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² je Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.18 | In den Baugebieten und der Fläche für Gemeinbedarf sind die Dachflächen der Gebäude und Gebäudeteile mit einer mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substratschicht zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen, der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen. Der zu begrünende Dachflächenanteil muss mindestens 80 v. H. betragen.][§2 Nr.19 | In den Baugebieten und der Gemeinbedarfsfläche sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasserund luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.31
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet