XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9e7a1c00-06e6-46ed-a580-ca7eb8d4492c
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refTextInhalt
- [§2 Nr.7 | In dem Sondergebiet ist auf der mit „(c)" bezeichneten Fläche ein Beherbergungsbetrieb zulässig.][§2 Nr.13 | Entlang der Sieker Landstraße sind auf der mit „(c)" bezeichneten Sondergebietsfläche durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§3 Nr.2 | Im Sondergebiet sind nur Dächer mit einer Neigung bis zu 30 Grad zulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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