XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9f15f7fb-eb9d-4e8e-92fa-4e0e07d0c389
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohngebiete ausgeschlossen sind.][§2 Nr.6 | In den Gewerbegebieten sind über die festgesetzten Anpflanzungsflächen hinaus 10 % der Grundstücksflächen mit einheimischen hohen Sträuchern und großkronigen Laubbäumen zu beflanzen.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind fensterlose Fassaden mit einer Breite von mindestens 5 m mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
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