XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_a19cc425-223a-4520-b846-0b83b245c9c6
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_a19cc425-223a-4520-b846-0b83b245c9c6
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_0ad328c3-0007-4fd8-ae4c-e28ae435463a]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_5c61b2b6-5392-4128-9bb8-50540278b94b][XPLAN_XP_PPO_659a44bd-9b77-4195-b63c-180138ab755c][XPLAN_XP_PPO_0925da85-c5a7-4521-a44b-ab25ad74edc8][XPLAN_XP_PPO_0c29f1e0-e583-4688-83c8-bc804460c0f0][XPLAN_XP_PPO_15ea3801-6ac0-4f97-8147-5472b5f6b99b]
refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten innerhalb der Erhaltungsbereiche und in den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(E)" und „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 300 m², auf den mit „(B)" und „(G)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Wohngebäude nur auf den mit „(C)", „(F)" und „(G)" bezeichneten Flächen zulässig. Der Mindestabstand zwischen vorderer und rückwärtiger Bebauung beträgt 25 m und - falls keine vordere Bebauung vorhanden ist - 25 m zwischen hinterer Baugrenze und rückwärtiger Bebauung.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten entlang der U-Bahntrasse FarmsenVolksdorf-Ohlstedt sind in einer Tiefe von 150 m parallel zur U-Bahntrasse, gemessen von der Plangebietsgrenze sowie entlang der Hauptverkehrsstraßen Farmsener Landstraße, Halenreie und Volksdorfer Damm in einer Tiefe von 70 m, gemessen von der Straßenmitte, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert