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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | Für die Erschließung des reinen Wohngebietes sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.][§2 Nr.4 | Im Rahmen der im reinen Wohngebiet und im Kerngebiet festgesetzten Geschoßflächen und der im Kerngebiet festgesetzten Geschoßflächenzahl kann eine Erhöhung bis zu der in Klammern gesetzten Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet dürfen Stellplätze nur in Garagen unter Erdgleiche angeordnet werden. Die Zufahrten zu den Garagen unter Erdgleiche dürfen nur auf den vor der Bebauung an den Straßen Am Beckerkamp, Lohbrügger Markt und an der neuen Umgehungsstraße liegenden Grundstücksteilen angeordnet werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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