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    • Winterhude45
    xpPlanDate
    • 2011-01-20
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    • Wohnen und Einzelhandel
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In dem Baugebiet mit der Bezeichnung „Wohnen und Einzelhandel (A)" sind folgende Nutzungen zulässig: Im ersten Vollgeschoss: - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsnutzungen, - Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von jeweils bis zu 300 m², - Schank- und Speisewirtschaften, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter. Oberhalb des ersten Vollgeschosses: - Wohnungen, - Räume für freie Berufe gemäß § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). In den Untergeschossen sind Stellplätze sowie Lager-, Abstell- und Technikräume zulässig. Darüber hinaus sind im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel (A)" Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO zulässig.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 1,5 m zulässig. Balkone und Erker im Bereich von Straßenverkehrsflächen sind unzulässig.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten sind Staffelgeschosse über die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse hinaus unzulässig. Technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlüberfahrten) sind ausnahmsweise mit einer Höhe bis zu 3 m zulässig.][§2 Nr.11 | In den Baugebieten sind die notwendigen Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.13 | In den Baugebieten sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis 15 Grad zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.8
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise