• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_a7816a69-35e1-4187-9c7f-4e4ede185a45

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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt39
    xpPlanDate
    • 1989-10-22
    ebene
    • 0
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_c8bb6aa7-1984-4f28-b6ba-e9e11d67eb3c][XPLAN_XP_PPO_0af30487-a20f-4871-bcfe-deba08dba5f6][XPLAN_XP_PPO_c2b04ed2-ba0c-4105-8c4c-d6f982325403]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Kerngebiet und im Gewerbegebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind im Erdgeschoß Wohnungen unzulässig.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang der Mörkenstraße und auf dem Flurstück 1267 der Gemarkung Altona-Südwest an der Elmenhorststraße sind die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet entlang der Königstraße die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_57ea1c9f-cd22-44b5-a983-a6f9659bbdfc]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise