XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_a92b4732-afa0-4038-a3f3-dc9470450677
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_a92b4732-afa0-4038-a3f3-dc9470450677
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_39521d27-c2c7-4412-a640-544fab3fd9f7]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_2a76b0e8-6539-4cf0-af43-4a1ab3ea36ae][XPLAN_XP_PPO_3ea80aac-bbdf-42e3-8282-bf4bc5fd7706][XPLAN_XP_PPO_f13cafcf-3c87-43c4-a857-baf45ce267d5]
refTextInhalt
- [§2 Nr.8 | In den Wohn-, Misch- und Kerngebieten kann eine Überschreitung von Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Treppen und Loggien bis zu 1,50 m zugelassen werden. Soweit die vorgenannten Bauteile in die Straßenverkehrsfläche hinein ragen, ist hier mindestens eine lichte Höhe von 4 m einzuhalten. Für Hauseingänge, Loggien und Dachterrassen kann bis zu 2 m hinter die Baulinie zurückgetreten werden. Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2 m und einer Länge von 4 m sind in den rückwärtigen Grundstücksbereichen außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert