XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_a9c11a4c-9181-4267-ba01-271e19a098e0
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- [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang der Bergedorfer Straße und der Vierlandenstraße sowie in dem reinen Wohngebiet entlang der Straße Am Hohen Stege sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
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