XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_a9ed5f95-6b0a-4334-b695-f81f1d929e9c
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- [§2 Nr.1 | Innerhalb der mit A gekennzeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Innerhalb der mit B gekennzeichneten Flächen sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.]
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besondereArtDerBaulNutzung
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